Für Fragen oder Reservierungen wenden Sie sich bitte an:
-- BULUT YACHTING --
Frau Nancy Seidel
Lena-Christ-Strasse 47a
85386 Eching
Deutschland
Tel: 0049-89-38466752
Mobil: 0179-1146068
Oder direkt in der Türkei an :
Mustafa Bulut
Tel: 0090-5368-612129
mailto: info@bulut-yachting.com
Werfen Sie doch auch mal einen Blick in unser Foto-Album und schreiben Sie uns dann Ihre Urlaubswünsche.
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir freuen uns darauf, Sie hier begrüssen zu dürfen und Ihre Familie und Freunde kennenzulernen.
Bitte beachten Sie, Bulut-Yachting ist ein reines Vertriebsbüro und übernimmt nur die Vermittlertätigkeit zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti. in Demre (Antalya) Türkei.
Bitte beachten Sie nachfolgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Vercharterer und Charterer. Gegenstand des Vertrages ist die Miete/Charter eines Bootes. Dagegen handelt es sich auch um einen Reisevertrag i.S.d. § 651a BGB.
Vertragspartner des Kunden (Charterers) und damit Vercharterer ist Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti., Demre (Antalya) Türkei. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bulut-Yachting - Vertriebsbüro in Eching lediglich um einen Vermittler und eine Buchungsannahmestelle der Gesellschaft handelt, nicht aber um den Vertragspartner.
1.Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise während einer telefonischen Beratung und der Internetseite sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Aufgrund der Anmeldung durch den Charterer erstellt Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti. einen Vertrag mit allen vereinbarten Details, dessen Annahme durch Unterzeichnung beider Parteien zustande kommt. Wir oder das Bulut-Yachting - Vertriebsbüro informieren Sie über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.
2. Zahlung, Anzahlung
Nach Eingang des unterzeichneten Chartervertrages bei dem Vercharterer sind Sie verpflichtet, bei mehr als 6 Wochen vor Charterbeginn eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu leisten.
Die Restzahlung des Reisepreis ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Wird die Anzahlung nicht entsprechend der Zahlungsfälligkeit geleistet, so ist der Vercharterer berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Chartervertrag zurückzutreten und den Charterer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Zahlungen sind immer per Überweisung an unser Bulut-Yachting-Vertriebsbüro zu leisten.
3. Leistungen, Beginn und Ende der Reise
Umfang und Art der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Chartervertrag). Der offizielle Beginn (Zutritt zum Schiff) wird für den jeweiligen Anreisetag auf 17 Uhr gelegt. Das Schiff ist am Tage des Törnendes in der Regel bis 10 Uhr zu verlassen.
4. Leistungsänderungen
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Einsatz eines anderen Schiffes gilt – bei ähnlicher Unterbringung des Kunden – als nicht erhebliche Änderung.
5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti. (oder dem Bulut-Yachting – Vertriebsbüro). Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, verliert Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis bestimmt.
Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
Bis zum 56. Tag vor Reisebeginn € 50
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 13. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts) vorgenommen werden, kann Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti ein Umbuchungsentgelt von bis zu 50 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Teilnehmers auf Umbuchungen besteht nicht. Eine Umbuchung ist maximal bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Teilnehmer möglich. Der Teilnehmer kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti zuvor anzuzeigen hat. Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Wir empfehlenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reiseteilnehmer zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer umgehend erstattet. Stört der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist (z.B. stört er den Törn nachhaltig und widersetzt er sich den Anordnungen des Kapitäns), oder sonst stark vertragswidrig, kann Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Törnabbruch durch Teilnehmer
Nimmt der Törnteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch des Törns, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises. Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti wird sich bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt – jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht – ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von Leistungsträgern tatsächlich an Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti zurückerstattet worden sind.
8.Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Teilnehmers
Der Törnteilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich dem Kapitän oder dem Büro von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Jeder Mangel ist möglichst schriftlich (z.B. im Logbuch) festzuhalten.
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9. Mitwirkung des Törnteilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Schiffsreise mit den hier typischen Beanspruchungen (ggf. auch Schwimmen im tiefen Wasser) zulässt.
10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
11. Rechtliche Grundlagen/Gerichtsstand
Der Kunde kann den Vertragspartner nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Gesellschaft gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht des Staates, in dem der Vercharterer ihren Sitz hat.
12 Ausschluss von Ansprüchen / Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Der Kapitän ist nicht ermächtigt, Ansprüche entgegenzunehmen oder über diese zu befinden.
Reisevertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, sonst die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder Caner Yatcilik Tur.Tic.Ltd.Sti die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
13. Allgemeines
Alle personenbezogenen Daten, die dem Vercharterer zur Abwicklung des Chartervertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.